Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnamen (BEG EM), seit 21.07.2026, beinhaltet verschiedene Änderungen.
Das Wichtigste vorweg: Alle bislang geförderten Weishaupt Wärmepumpen sind weiterhin förderfähig – unabhängig vom eingesetzten Kältemittel. Geändert sind die Berechnung sowie die Beträge und Prozentsätze. Zudem gibt es eine fortschreitende Reduzierung der Förderung.
Es gilt: Je schneller, desto mehr!
Die Förderung besteht aus den drei Hauptteilen:
Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Im Q1/2027 nur 15 % Grundförderung, aber plus 15 % Made with Europe (z. B. mit Weishaupt Wärmepumpen), also weiterhin 30 % in Summe.
Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %, gilt nur für selbstnutzende Eigentümer, bei Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen oder Gas- und Biomasseheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Reduziert um 4 % alle 6 Monate.
Einkommensbonus: 0 bis 40 %, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. (Kinderzuschlag: mind. ein Kind (im Haushalt, unter 18) reduziert das Einkommen um 10 t€)
Jahreshaushaltseinkommen:
bis 30.000 €: 40 % (Gesamtförderdeckel 80 %)
30 bis 40 t€: 30 % (Gesamtförderdeckel 70 %)
40 bis 50 t€: 10 % (Gesamtförderdeckel 70 %)
mehr als 50 t€: 0 % (Gesamtförderdeckel 70 %)
Der maximale Förderbetrag beträgt:
1. Wohneinheit: 28.000 €
2. - 6. Wohneinheit: 15.000 €
ab 7. Wohneinheit: 8.000 €
Dieser Maximalbetrag wird alle 6 Monate um 750 € reduziert.
Förderbeträge-Senkung
Reduzierung der Förderung bei einer Wohneinheit inkl. Klimageschwindigkeitsbonus:
Zeitpunkt ab
21.07.2026
01.02.2027
01.08.2027
01.02.2028
01.08.2028
01.02.2029
01.08.2029
01.02.2030
01.08.2030
Förderfähige Kosten (max.)
28.000 €
27.250 €
26.500 €
25.750 €
25.000 €
24.250 €
23.500 €
22.750 €
22.000 €
Grundförderung
30 %
30 %
30 %
30 %
30 %
30 %
30 %
30 %
30 %
Klimageschwindigkeitsbonus
16 %
12 %
8 %
4 %
0 %
0 %
0 %
0 %
0 %
Förderung JHE* < 30 t€ (+40 %) Gesamt %, Euro
80 % (max!) 22.400 €
80 % (max!) 21.800 €
78 % 20.670 €
74 % 19.055 €
70 % 17.500 €
70 % 16.975 €
70 % 16.450 €
70 % 15.925 €
70 % 15.400 €
Förderung JHE* 30-40 t€ (+30 %) Gesamt %, Euro
70 % (max!) 19.600 €
70 % (max!) 19.075 €
68 % 18.020 €
64 % 16.480 €
60 % 15.000 €
60 % 14.550 €
60 % 14.100 €
60 % 13.650 €
60 % 13.200 €
Förderung JHE* 40-50 t€ (+10 %) Gesamt %, Euro
56 % 15.680 €
52 % 14.170 €
48 % 12.720 €
44 % 11.330 €
40 % 10.000 €
40 % 9.700 €
40 % 9.400 €
40 % 9.100 €
40 % 8.800 €
Förderung JHE* >50 t€ (+ 0 %) Gesamt %, Euro
46 % 12.880 €
42 % 11.445 €
38 % 10.070 €
34 % 8.755 €
30 % 7.500 €
30 % 7.275 €
30 % 7.050 €
30 % 6.825 €
30 % 6.600 €
*JHE: bei zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen p. a. von …
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die veröffentlichten Daten der KfW.
Förderbeispiel A im Jahr 2026
Selbstnutzendes Rentnerpaar mit zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen unter 30.000 € möchte mit einer Evoblock® Wärmepumpe den 20 Jahre alten Ölkessel modernisieren und hat ein Angebot einer SHK-Fachfirma über 38.000 € (förderfähige Kosten: 28.000 €, 1 Wohneinheit) erhalten.
Beispiel-Förderung A:
30 % Grundförderung
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
40 % Einkommensbonus
Summe: 86 % > Gesamtförderdeckel 80 %
80 % entspricht 22.400 € (von 28.000 € max. Förderbetrag). Noch zu investieren wären 15.600 €.
Förderbeispiel B im Jahr 2026
Selbstnutzendes Ehepaar mit Kind (im Haushalt, unter 18) mit zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen von 42.000 € möchte mit einer Aeroblock® Wärmepumpe den 20 Jahre alten Gaskessel modernisieren und hat ein Angebot einer SHK-Fachfirma über 41.000 € (förderfähige Kosten: 28.000 €, 1 Wohneinheit) erhalten.
Beispiel-Förderung B:
30 % Grundförderung
16 % Klimageschwindigkeitsbonus
30 % Einkommensbonus (Aufgrund eines Kindes wird das Jahreshaushaltseinkommen um 10 t€ auf 32 t€ gesenkt. Damit gilt die Förderstufe mit 30 % statt mit 10 %)
Summe: 76 % > Gesamtförderdeckel 70 %
70 % entspricht 19.600 € (von 28.000 € max. Förderbetrag). Noch zu investieren wären 21.400 €.
Förderbeispiel C im Jahr 2026
Selbstnutzendes Ehepaar mit Kind (im Haushalt, unter 18) mit zu versteuerndem Jahreshaushaltseinkommen von 61.000 € möchte mit einer Geoblock® Wärmepumpe (inkl. Bohrung) den 15 Jahre alten Gaskessel modernisieren und hat ein Angebot einer SHK-Fachfirma über 62.000 € (förderfähige Kosten: 28.000 €, 1 Wohneinheit) erhalten.
Beispiel-Förderung C:
30 % Grundförderung
0 % Klimageschwindigkeitsbonus (da der alte Gaskessel noch keine 20 Jahre alt ist)
0 % Einkommensbonus (Aufgrund eines Kindes wird das Jahreshaushaltseinkommen um 10 t€ auf 51 t€ gesenkt. Damit gilt aber weiterhin die Förderstufe mit 0 % bei einem Jahreshaushaltseinkommen über 50.000 €.)
Summe: 30 % < Gesamtförderdeckel 70 %
30 % entspricht 8.400 € (von 28.000 € max. Förderbetrag). Noch zu investieren wären 53.600 €.
Alternativ zu Zuschüssen der BEG EM
Energetische Sanierungen können gemäß EStG § 35 c von der Steuer abgesetzt werden. Die maximale Förderung beträgt 20 % der förderfähigen Aufwendungen (max. 200.000 €) und ist über drei Kalenderjahre zu verteilen.
Im Förderbeispiel C könnten so 20 % der Sanierungskosten von 62.000 €, also insgesamt 12.400 €, abgesetzt werden.
Eine Doppelförderung, d. h. Zuschüsse durch die BEG EM und Absetzung gemäß EStG § 35 c, ist nicht erlaubt.
Erneuerbare Energien. Lohnen sich.
Wer regenerativ heizt, wird finanziell unterstützt. Zum Heizen mit erneuerbaren Energien zählen Wärmepumpen genauso wie Solarthermie. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Möglichkeiten Ihrer Förderung.
Für jeden die richtige Förderung. Mit wenigen Klicks.
Jeder Fall ist verschieden, jedes Projekt hat seine ganz eigenen Anforderungen. In unserer Fördermitteldatenbank finden Sie mit wenigen Klicks die für Sie passende Förderung.