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Neue Heizung: zukunftssicher & gesetzeskonform

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Planungssicherheit für Ihr Heizsystem

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu überlassen. Mit diesem Gesetz soll die Gebäudemodernisierung technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher werden. 

Das Wichtigste:

  • Es entfällt die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung im Neubau und Bestand. 
  • Eigentümer können selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen: So können jetzt Gas- und Ölbrennwertheizungen, Wärmepumpen und Hybridsysteme zum Einsatz kommen.
  • Ziel ist mit einer Grüngas- oder Grünölquote bzw. der Biotreppe mit Brennstoffen ab 2045 klimaneutral zu werden.

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Schrittweise klimafreundlich

Die sogenannte “Biotreppe” (Abb. rechts) zeigt den Mindestanteil an erneuerbaren Energien beim Heizen. Damit sollen die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor schrittweise reduziert werden. Ab 2045, so ist das Ziel, sollen nur noch 100 % erneuerbare Energien zum Einsatz kommen.

Der Einsatz von Weishaupt Gas- und Ölbrennwertsystemen ist gemäß GModG über 2045 hinaus möglich. Alle aktuellen Weishaupt Thermo Condens® Brennwertsysteme für Gas oder Öl können mit 100 % erneuerbaren Energien betrieben werden.

  • Gasseitig ist z. B. bei einem Weishaupt Thermo Condens® C (WTC-GW 15-C) der hundertprozentige Einsatz von Biomethan möglich.
  • Ölseitig kann z. B. in einem Weishaupt Thermo Condens® (WTC-OB 25) paraffinisches Heizöl-EL-P bzw. HVO eingesetzt werden.

FAQ - zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Was ändert sich gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz?

Die gesetzliche Vorgabe eines einheitlichen Anteils von mindestens 65 % erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Neben Wärmepumpen oder Hybridsystemen können weiterhin auch Brennwertsysteme mit gasförmigen und flüssigen Brennstoffen eingebaut werden.

Was gilt beim Einbau eines Brennwertsystems?

Neue Brennwertsysteme müssen ab 2029 mit einem schrittweise steigenden Anteil biogener Brennstoffe betrieben werden. Mögliche Brennstoffe sind Biomethan, Bioöl, HVO, biogenes Flüssiggas, grüner/blauer/oranger/türkiser Wasserstoff. Die Biotreppe schreibt ab 2029 mindestens 10 % Bioanteil vor, ab 2030 mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 %.

Welche Weishaupt Heizsysteme sind für die Biotreppe geeignet?

Die Brennwertsysteme Weishaupt Thermo Condens® sind schon heute für die künftig geltende Biotreppe gerüstet. Die Geräte für gasförmige Brennstoffe sind serienmäßig für bis zu 100 % Biomethan zugelassen und können sogar auf den Betrieb mit 100 % Wasserstoff umgerüstet werden. Die Geräte für flüssige Brennstoffe können mit bis zu 100 % paraffinischem Öl oder HVO betrieben werden.

Was ist ein Hybridsystem?

Eine Hybridheizung kombiniert zwei Wärmeerzeuger, zum Beispiel eine Wärmepumpe mit einem Gas- oder Öl-Brennwertgerät. Die Wärmepumpe kann dabei einen Großteil der Jahresheizarbeit übernehmen, während das Brennwertsystem vor allem bei sehr niedrigen Außentemperaturen oder hoher Last unterstützt. Ein hybrides Heizungsmodell zählt zu den Erfüllungsoptionen des GModG.

Mit welchen Heizungslösungen werden die Vorgaben des GModG erfüllt?

Die einfachste Erfüllungsoption ist der Einsatz einer Wärmepumpe. Alternativ kann auch ein Wärmepumpen-Hybridsystem eingebaut werden, bei dem die Wärmepumpe je nach Betriebsweise 30 bzw. 40 % der Heizlast abdecken muss (bei A-7). Bei Brennwertsystemen für gasförmige oder flüssige Brennstoffe gilt ab 2029 die Biotreppe. Solarthermieanlagen erfüllen bis Ende 2034 die 15 %-Vorgabe der Biotreppe pauschal allein über das Flächenverhältnis (bis 2 Wohneinheiten: 0,04 qm Kollektoren pro qm Wohnfläche). Weitere Erfüllungsoptionen sind Wärmenetze, Biomasse oder Strom direkt.

Was passiert mit meiner Heizungsanlage, die ich derzeit betreibe?

Bestehende Heizungsanlagen haben einen sogenannten Bestandsschutz. Erst wenn die Heizung ersetzt werden soll oder muss, gelten die aktuellen gesetzlichen und förderrechtlichen Bedingungen. Eine Reparatur der Anlage ist erlaubt.

Welche Rolle spielt die kommunale Wärmeplanung noch?

Kommunen müssen analysieren und planen, wie zukünftig geheizt werden kann: ob z. B. Fernwärmenetze oder ggf. Wasserstoffnetze machbar sind und wirtschaftlich aufgebaut werden können bzw. mit dezentralen Wärmeerzeugern oder Wärmequellen gearbeitet werden kann.
Wer heute eine neue Heizung plant, sollte daher prüfen, ob es bereits Aussagen der Kommune zur künftigen Wärmeversorgung gibt.

Fördermittel für die Modernisierung

Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnamen (BEG EM), seit 21.07.2026, beinhaltet auch weiterhin die Förderung von klimafreundlichen Heizsystemen wie z. B. einer Wärmepumpe.

Wir haben auf einer Themenseite “Förderung” die wichtigsten Daten für Sie zusammengefasst.

 

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